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   OLG Stuttgart, 08.09.2009 - 12 U 123/08   

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https://dejure.org/2009,54239
OLG Stuttgart, 08.09.2009 - 12 U 123/08 (https://dejure.org/2009,54239)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.09.2009 - 12 U 123/08 (https://dejure.org/2009,54239)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. September 2009 - 12 U 123/08 (https://dejure.org/2009,54239)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus anwaltlicher Pflichtverletznng bei Beendigung des Mandats durch Vergleich; Beendigung eines Mandats zur Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen aus dem Bauvertrag durch einen Vergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Mosbach, 14.10.1998 - 2 O 276/98
    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.09.2009 - 12 U 123/08
    Im Mai 1986 wurde das Mahnverfahren an das Landgericht Ellwangen abgegeben, bei dem der Rechtsstreit zuletzt unter dem Az: 2 O 276/98 geführt wurde.

    Das Landgericht hat die Akten des Landgerichts Ellwangen - 2 O 276/98 - beigezogen.

    Die vom Landgericht beigezogene Akte des Landgerichts Ellwangen -2 O 276/98 - hat dem Senat vorgelegen.

    In der mündlichen Verhandlung am 23. Juni 1993, vor der die Klage nochmals erweitert wurde, erklärte der Kläger, es seien noch Sachverständigengutachten außergerichtlich in Bearbeitung, vor deren Erhalt könne er keinen Betrag nennen, den er vergleichweise als Schmerzgrenze ansehe (Bl. 648 d. Beiakte 2 O 276/98).

  • BGH, 20.06.1996 - IX ZR 106/95

    Entstehung des Schadens bei Haftung des Rechtsanwalts; Mitverschulden des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.09.2009 - 12 U 123/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs endet das Mandat mit der Erledigung der Aufgabe des Rechtsanwalts, also dann, wenn von ihm keine weiteren Handlungen in Erfüllung des Auftrags mehr zu erwarten sind (BGH NJW 1996, 2929, 2930 [BGH 20.06.1996 - IX ZR 106/95] ).
  • BGH, 07.02.2008 - IX ZR 149/04

    Haftung eines Rechtsanwalts wegen unrichtiger Beratung über die Wirkungen einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.09.2009 - 12 U 123/08
    Ein Auftrag des Mandanten über denselben Gegenstand ist zu bejahen, wenn ein unmittelbarer innerer Zusammenhang zwischen dem Erstauftrag und dem neuen Auftrag besteht, so dass die Arbeit des Anwalts bei dem neuen Auftrag an Ergebnisse des Erstauftrags anknüpfen kann (BGH NJW 2008, 2041, [BGH 07.02.2008 - IX ZR 149/04] 2043).
  • BGH, 16.11.1995 - IX ZR 148/94

    Verjährung des Regreßanspruchs gegen einen Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.09.2009 - 12 U 123/08
    Nach Beendigung des Mandats, aus dessen fehlerhafter Bearbeitung der Regressanspruch hergeleitet wird, kann eine Pflicht des Anwalts, auf seine mögliche Schadensersatzpflicht und deren Verjährung hinzuweisen, entstehen, wenn dem Anwalt ein neues Mandat über denselben Gegenstand oder in derselben Angelegenheit erteilt wird (BGH NJW 1993, 2747, 2751 [BGH 24.06.1993 - IX ZR 216/92] ; BGH NJW 1996, 661, 662).
  • BGH, 24.06.1993 - IX ZR 216/92

    Haftpflichtprozeß gegen Anwaltsnotar bei Streitverkündung im Vorprozeß

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.09.2009 - 12 U 123/08
    Nach Beendigung des Mandats, aus dessen fehlerhafter Bearbeitung der Regressanspruch hergeleitet wird, kann eine Pflicht des Anwalts, auf seine mögliche Schadensersatzpflicht und deren Verjährung hinzuweisen, entstehen, wenn dem Anwalt ein neues Mandat über denselben Gegenstand oder in derselben Angelegenheit erteilt wird (BGH NJW 1993, 2747, 2751 [BGH 24.06.1993 - IX ZR 216/92] ; BGH NJW 1996, 661, 662).
  • BGH, 10.10.1978 - VI ZR 115/77

    Unterbrechung der Verjährung durch Streitverkündung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.09.2009 - 12 U 123/08
    Insofern unterscheidet sich nach Auffassung des Senats die vorliegende Fallkonstellation zu der, die der Entscheidung BGH NJW 1979, 264, 265 [BGH 10.10.1978 - VI ZR 155/77] zu Grunde lag.
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